Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Gotta Automobile GmbH & Co. KG) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.gotta-automobile.de.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gotta Automobile GmbH & Co. KG
Frankfurter Landstraße 4-6
64546 Mörfelden-Walldorf
info@gotta-automobile.de
+49 (0)6105 96120
https://www.gotta- automobile.de/kontakt-oeffnungszeiten/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die farbliche Gestaltung unserer Website folgt den Vorgaben unserer Corporate Identity (CI). Dabei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Kontraste nicht vollständig den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß WCAG 2.2 AA entsprechen.
Eine Anpassung dieser Farben ist derzeit nicht vorgesehen, da sie ein wesentliches Element unseres Markenauftritts darstellen. Wir sind jedoch bemüht, alternative Zugänglichkeiten zu schaffen und entwickeln unser Angebot kontinuierlich weiter.
Bei den Formularen auf dieser Website entspricht der Farbkontrast zwischen Text, Eingabefeldern und Hintergrund derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Dies kann insbesondere für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Lesbarkeit und Nutzung der Formulare erschweren. Wir planen eine Überarbeitung des Designs, um ausreichende Kontraste gemäß den geltenden Richtlinien sicherzustellen.
Derzeit sind nicht alle Links auf dieser Website semantisch korrekt ausgezeichnet. Das bedeutet, dass einige Verlinkungen nicht ausreichend beschreiben, welches Ziel sie haben oder welche Funktion sie erfüllen. Dies kann die Nutzung für Menschen mit assistiven Technologien erschweren. Wir sind uns dieses Aspekts bewusst und arbeiten daran, alle Links barrierefrei und verständlich zu gestalten.
Der Zweck einiger Links auf dieser Website ist derzeit nicht in jedem Fall eindeutig erkennbar. Vor allem bei generischen Linktexten wie „Hier klicken“ oder „Mehr erfahren“ ist aus dem Linktext allein nicht ersichtlich, wohin der Link führt oder welche Aktion damit verbunden ist. Dies kann insbesondere die Nutzung mit Screenreadern erschweren. Wir werden die Linktexte überarbeiten, um sie klarer, aussagekräftiger und barrierefrei verständlich zu gestalten.
Auf einigen Seiten dieser Website werden identische Linktexte verwendet, die jedoch auf unterschiedliche Ziele verweisen. Das kann für Nutzerinnen und Nutzer – insbesondere mit Screenreadern – verwirrend sein, da der Zweck der Links nicht eindeutig erkennbar ist. Wir planen, diese Linktexte so anzupassen, dass sie den jeweiligen Zielinhalt klar und unterscheidbar wiedergeben und somit eine bessere Orientierung und Zugänglichkeit ermöglichen.
Unser integriertes Online-Tool zur Serviceterminbuchung, das von einem Drittanbieter bereitgestellt wird, entspricht derzeit noch nicht vollständig den Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Uns ist bekannt, dass spezifische Elemente innerhalb dieses Tools noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind. Wir stehen im engen Austausch mit dem Drittanbieter, um die identifizierten Barrieren schnellstmöglich zu beheben und eine vollständige Konformität sicherzustellen.
Evaluationsmethode
Selbsteinschätzung durch DritteDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.